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OLG Stuttgart, 06.09.2007 - 11 UF 61/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anfechtungsberechtigung des leiblichen Vaters: Bedeutung der Regelannahme bei Übernahme der tatsächlichen Verantwortung durch den rechtlichen Vater
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entbehrlichkeit der eidesstattlichen Versicherung hinsichlich des Beiwohnens der Mutter in der Empfängniszeit im Falle des die Vaterschaft praktisch erweisenden von einem Gericht eingeholten Abstammungsgutachtens; Anforderungen an die sozial-familiäre Bindung zwischen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 01.03.2007 - 1 F 627/04
- OLG Stuttgart, 06.09.2007 - 11 UF 61/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 629
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04
Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2007 - 11 UF 61/07
Das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen den beiden Beklagten ist eine Frage der Begründetheit (BGH FamRZ 2007, 538).
- AG Holzminden, 02.09.2010 - 12 F 332/10
Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsberechtigung des biologischen Vaters bei einem …
Die Übernahme der tatsächlichen Verantwortung für das Kind durch den rechtlichen Vater seit dem Tage des Zusammenlebens, die sich aus den Ermittlungen des Jugendamtes und den Beobachtungen der eingesetzten Familienhilfe ergibt, begründet noch keine Regelannahme dahin, dass diese Verantwortung weiterhin angenommen und getragen wird und somit eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater Bestand haben wird (OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 629).