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   OLG Stuttgart, 06.09.2007 - 11 UF 61/07   

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https://dejure.org/2007,23425
OLG Stuttgart, 06.09.2007 - 11 UF 61/07 (https://dejure.org/2007,23425)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2007 - 11 UF 61/07 (https://dejure.org/2007,23425)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2007 - 11 UF 61/07 (https://dejure.org/2007,23425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtungsberechtigung des leiblichen Vaters: Bedeutung der Regelannahme bei Übernahme der tatsächlichen Verantwortung durch den rechtlichen Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit der eidesstattlichen Versicherung hinsichlich des Beiwohnens der Mutter in der Empfängniszeit im Falle des die Vaterschaft praktisch erweisenden von einem Gericht eingeholten Abstammungsgutachtens; Anforderungen an die sozial-familiäre Bindung zwischen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 629
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2007 - 11 UF 61/07
    Das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen den beiden Beklagten ist eine Frage der Begründetheit (BGH FamRZ 2007, 538).
  • AG Holzminden, 02.09.2010 - 12 F 332/10

    Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsberechtigung des biologischen Vaters bei einem

    Die Übernahme der tatsächlichen Verantwortung für das Kind durch den rechtlichen Vater seit dem Tage des Zusammenlebens, die sich aus den Ermittlungen des Jugendamtes und den Beobachtungen der eingesetzten Familienhilfe ergibt, begründet noch keine Regelannahme dahin, dass diese Verantwortung weiterhin angenommen und getragen wird und somit eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater Bestand haben wird (OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 629).
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